Rechtliche Grundlagen
Unser Unternehmen ist als Kleingewerbe angemeldet und der Sachkundenachweise §11 Nr. 3,5 und 8 Tierschutzgesetz, der für die gewerbsmäßige Betreuung erforderlich ist, ist selbstverständlich vorhanden. Eine Betriebshaftpflich liegt vor und die kleine Hundestube wurde vom Veterinäramt Diepholz kontrolliert und abgenommen.